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News und Informationen |
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Weitere News und Info finden Sie auch im "Archiv Mitteilungen" >> |
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2/2010 |
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KYCD vereinbart internationale Partnerschaft mit Danmarks Tursejlerforening |
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Kurz vor dem Ende des letzten Jahres haben die zweitgrößte dänische Wassersportorgani-
sation, Danmarks Tursejlerforening (DT) und der KYCD in Nyborg einen Vertrag über die
Zusammenarbeit geschlossen.
Der Vereinbarung gingen Gespräche während der letzten "hanseboot" und in Dänemark voraus,
die sehr deutlich zeigten, dass DT und KYCD so ähnliche Aktivitäten und Zielsetzungen haben,
dass man zu Recht von "Schwesterorganisationen" sprechen kann.
Die Zusammenarbeit wird für jedes KYCD-Mitglied praktische Vorteile bringen. Wer in Däne-
mark Beratung und Unterstützung benötigt, wird diese dort zukünftig von DT erhalten. Das
gleiche gilt natürlich für DT-Mitglieder, die Deutschland besuchen und sich an uns wenden.
Beide Organisationen wollen einen intensiven Informationsaustausch betreiben, um die Palette
ihrer Kursangebote zu erweitern, um publizistisch eine größere Wirksamkeit zu erreichen und
um bei grenzübergreifenden Anliegen die Interessen der Fahrtenskipper unter Segel und Motor
mit einer Stimme zu artikulieren.
Weitere Info im Mitgliedsheft 1/2010 (siehe "Archiv Mitgliedsheft") |
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Detailinfo www.danmarkstursejlerforening.dk (Link) >> |
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2/2010 |
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Proteste in Kopenhagen |
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Seit langem gehören die Liegeplätze im Christianshavnkanal auch bei deutschen Skippern zu
den beliebtesten der dänischen Hauptstadt. Das einmalige maritime Milieu entlang der Kais hat
aus dem früheren "Geheimtipp" einen Ort werden lassen, den viele Yachten und Traditions-
fahrzeuge immer wieder gerne anlaufen. Ein von der Kommune Kopenhagen projektierter
Brückenbau stellt die Zukunft des Christianshavnkanals nun in Frage. Die Stadt beabsichtigt,
vier Brücken zu errichten, eine der projektierten Brücken sperrt die Zufahrt in den Christians-
havnkanal. Für Schiffe, die den Kanal anlaufen oder verlassen wollen, sollen zu bestimmten
Zeiten Öffnungen stattfinden, bei denen jedoch Wartezeiten von einer halben Stunde in Kauf
zu nehmen wären. Nicht nur Wassersportorganisationen wie die Dansk Sejlunion organisieren
gegenwärtig den Protest gegen das Bauvorhaben, sondern auch der Lokalrat von Christians-
havn. Die Vertreter der im Quartier um den Kanal lebenden Bevölkerung befürchten, dass der
Stadtteil durch die erhebliche Einschränkung der Schifffahrt seinen Mittelpunkt verlieren wird
und verödet. -- Weitere Info im Mitgliedsheft 1/2010 (siehe "Archiv Mitgliedsheft") |
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1/2010 |
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Anpassungsprüfung für ausländische Funkbetriebszeugnisse |
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Nachdem der Fragenkatalog für die "Anpassungsprüfung zum Beschränkt Gültigen Funk-
betriebszeugnis (SRC) für Inhaber nicht allgemein anerkannter ausländischer Funkbetriebs-
zeugnisse" veröffentlicht worden ist (siehe unten), stellte sich die Frage, ab wann er gilt und ab
wann die Anpassungsprüfung möglich ist. Nach Auskunft des zuständigen Ministeriums soll
die Anpassungsprüfung ab Mitte des Jahres 2010 möglich sein. |
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11/2009 |
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Neue Fragenkataloge für die Funkbetriebszeugnisse |
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Der KYCD hatte sich in den zurückliegenden Monaten beim Bundesverkehrsministerium dafür
eingesetzt, dass die Prüfungsanforderungen praxisbezogen überarbeitet werden und umfang-
reiche Kommentare und Vorschläge in die Beratungen über neue Fragenkataloge eingebracht.
Das erste Ergebnis liegt vor, die Prüfungsfragen für die Erlangung der Funkzeugnisse SRC und
LRC sind "entrümpelt" worden. Die neuen, ab 1. Januar 2011 gültigen, Fragebögen für das
"Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC)", das "Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC)"
sowie der neu erstellte Fragenkatalog "Anpassungsprüfung zum Beschränkt Gültigen Funk-
betriebszeugnis (SRC) für Inhaber nicht allgemein anerkannter ausländischer Funkbetriebs-
zeugnisse" sind jetzt auf der Internetseite des Elektronischen Wasserstraßen-Informations-
System (ELWIS) der WSV veröffentlicht worden. Ebenso stehen dort auch die noch bis zum
Dezember 2010 gültigen Fragebögen zum Download bereit. |
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Detailinfo
Rubrik Downloads >> |
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11/2009 |
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Neues Waffengesetz auch für Segler |
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Ab 2010 ändert sich das Waffenrecht. Waffenbesitzkarten, auch für Signalpistolen, werden nur
noch ausgestellt, sofern eine fachgerechte und sichere Aufbewahrung nachgewiesen werden
kann. Das illegale Besitzen einer solchen Waffe wird künftig als Straftat geahndet.
Die Verschärfung des Waffengesetzes gilt auch für Signalpistolen Kaliber 4 (26,5 mm), wie sie
noch oft auf Segelyachten verwendet werden. Auch hier muss eine fachgerechte Aufbewahrung
gewährleistet sein. Hierzu benötigt der Skipper einen Tresor der Sicherheitsklasse B, etwa einen
"Hamburger Kasten", in dem er die Waffe während des Törn lagern darf. Liegt das Schiff längere
Zeit im Heimathafen, muss die Waffe anderweitig gelagert werden.
Das verschärfte Gesetz gilt auch für geerbte Waffen. Die Karte des Vorbesitzers überträgt sich
nicht mehr automatisch auf den Erben. Hier ist die Waffe durch einen Fachmann unbrauchbar
zu machen oder abzugeben. Eine Waffenbesitzkarte wird nur noch erteilt, wenn eine Notwendig-
keit für den Besitz einer Waffe nachgewiesen werden kann. Das Abschießen von Signalen im
Seenotfall stellt keine solche Notwendigkeit dar, hier können ebenso gut ungefährlichere Singal-
geber verwendet werden.
Deutschlands Nachbarländer schließen sich dieser Regelung größtenteils an, in Schweden ist
das Mitführen von Schusswaffen an Bord von Motor- und Segelyachten sogar gänzlich verboten.
Bis zum Ende dieses Jahres können Waffen unbürokratisch und auf Wunsch auch anonym bei
jeder Polizeidienststelle abgegeben werden.
Quelle: "segeln" |
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11/2009 |
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Darßer Ort: Jetzt wird gebaggert |
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In der ersten Novemberwoche haben nach langem Hin und Her die Ausbaggerungsarbeiten in
der Fahrrinne des Nothafen Darßer Ort begonnen, die Arbeiten sollen Anfang 2010 beendet sein.
Zuerst hieß es noch, das Baggergut sollte im Hafen selbst "versenkt" werden, inzwischen ist
aber bekannt geworden, dass nordöstlich der Prerowbank verklappt wird. Zumindest für die
DGzRS-Station bedeutet dieses wohl, dass sie dann ihren Rettungskreuzer ab Anfang 2010
dort wieder stationieren kann.
Inwieweit die Sportskipper in der nächsten Saison wieder den Darßer Ort anlaufen können,
bleibt allerdings abzuwarten - die Stimmung gegen den Hafen hat sich nicht geändert. Die
Umweltstiftung WWF hat bereits eine Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald gegen die
Ausbaggerung eingereicht, da sie der Meinung ist, dass der Sand nicht außerhalb des Natio-
nalparks verklappt werden dürfe, sondern im Nationalpark bleiben muss, z.B. (siehe oben) im
Hafen selber. Laut Ansicht des WWF reiche es aus, wenn im Hafen lediglich noch ein Liege-
platz für den Rettungskreuzer freigemacht wird.
Anmerkung der Redaktion: Die Stellung des WWF sieht sehr nach ideologischem Aktionismus
aus. Erstaunlich bei den ganzen Argumenten gegen den Betrieb des Nothafen Darßer Ort ist die
Tatsache, dass der Naturschutz Vorrang haben soll und deshalb die Skipper dort nicht gern
gesehen sind. Da ist die Frage erlaubt, was mit den Tausenden von Touristen ist, die den wun-
derschönen Darß jährlich bevölkern und sich auch rund um den Nothafen "an Land" aufhalten.
Es ist schwer nachzuvollziehen, warum dann ausgerechnet die paar Liegeplätze für den Natur-
schutz von Bedeutung sind, zumal ein "reguläres Festmachen" ja sowieso nicht erlaubt ist
- denn, wie der Name schon sagt, ist es ein Nothafen. Es bleibt nur zu hoffen, dass bald eine
langfristig tragfähige Lösung gefunden wird, die die Sicherheit auf See gewährleistet und dazu
gehören auch Häfen in vernünftigen Abständen an der Küste. In dieser Situation haben poli-
tische und umweltrelevante "Rangeleien" keinen Platz. |
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11/2009 |
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BSH stellt "Jachtfunkdienst Mittelmeer" ein |
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Mit Beginn des Jahres 2010 wird das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
seine Leistungen weiter einschränken und dann nur noch nautische Unterlagen für die Nord-
und Ostsee sowie den Englischen Kanal anbieten. Die Karten und Handbücher für die West-
küste Großbritanniens einschließlich Irland (Seegebiete 32-34), für die Atlantikküste bis Gibral-
tar (30, 35 und 36) sowie für das Mittelmeer (40, 44, 46-48) werden nicht mehr fortgeführt. Im
Mittelmeer entfallen damit alle deutschen Unterlagen für die beliebten Reisegebiete in der Adria,
der Ägäis und der Levante. Zu den eingestellten Handbüchern gehören die Bände "Naturver-
hältnisse W-Europa", "Revierfunkdienst W-Europa", der "Revierfunkdienst Mittelmeer" und in
der Folge auch der daraus abgeleitete "Jachtfunkdienst Mittelmeer". |
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11/2009 |
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Führerscheinpflicht in Norwegen |
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Bislang war Norwegen ein weißer Fleck auf der Sportbootführerschein-Karte, ab 1. Mai 2010
gilt auch hier: wer ein Sportboot führen will, braucht einen Führerschein. Alle Norweger, die
nach 1980 geboren sind, benötigen dann für Boote mit mehr als 25 PS Motorleistung oder
8 Meter Länge ein Befähigungszeugnis. Für ausländische Skipper, die sich in den Hoheits-
gewässern Norwegens mit dem Boot aufhalten, gelten die jeweiligen Führerscheinregelungen
des Flaggenstaates. |
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09/2009 |
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Mindertiefen in dänischen Gewässern |
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Auf einige Besonderheiten möchte der KYCD hinweisen: Die Einfahrt in Langelands nördlichste
Marina in Lohals hat zurzeit nicht überall die in den Seekarten angegebene Tiefe. Im östlichen
Teil sind Tiefen von nur circa 1 Meter beobachtet worden. Es wird empfohlen, sich beim Ein-
laufen am westlichen Rand der Ansteuerung zu halten und den Verkehr besonders aufmerksam
zu beobachten.
Im Nakskov Fjord, Malø Grund NE, ist für die Position 54°49,824’ N und 011°00,768’E eine
flache Stelle mit nur circa 0,8 Meter Wassertiefe gemeldet worden. Die Untiefe ist bislang nicht
bezeichnet. |
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06/2009 |
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Garmin ruft "BlueChart g2" und "g2 Vision" 2009 wegen falscher
Tiefendarstellung zurück |
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Bei Speicherkarten der aktuellen Version 2009, die ab dem 8. April verkauft worden sind, ist
festgestellt worden, dass Tiefenangaben für dänische und schwedische Seegebiete falsch
sind. Tiefenlinien und Tiefenbereiche sind stellenweise unzutreffend. Die tatsächliche Wasser-
tiefe ist kleiner als dargestellt. Da nicht sicher ist, ob auch andere Seegebiete betroffen sind,
ruft Garmin global die aktuellen Module im Garmin Chip Format und im Micro-SD/SD Format
von den Käufern zurück. Die Firma bietet an, zunächst Karten der Version 2008.5 als Ersatz zu
liefern und diese nach Berichtigung der Version 2009 dann zurückzutauschen. Auskünfte erteilt
der Garmin Support Montag – Freitag von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer
089 858 364 880 oder nach Kontaktaufnahme per E-mail: bluechartrecall@garmin.de.
Weitere Informationen und den kompletten "Service Alert No. 0924" mit einer Liste aller zurück-
gerufenen Produkte gibt es im Internet auf englisch beim Hersteller Garmin und auf deutsch
beim KYCD-Partner Hansenautic. |
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Detailinfo Hansenautic (Link) >> |
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Detailinfo Garmin (Link) >> |
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06/2009 |
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Änderung der Verkehrsführung im Samsø Belt |
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Skipper, die nördlich von Røsnæs vor der seeländischen Küste unterwegs sind, werden dem-
nächst Handelsschiffen in einem Gebiet begegnen, das bislang von durchgehender Schifffahrt
frei war. Am 1. Juli um 00:00 Uhr UTC treten Änderungen des Verkehrstrennungsgebiets
"At Hatter Barn" in Kraft. Die jetzt vorhandene Küstenverkehrszone wird aufgehoben, damit
Handelsschiffe mit wenig Tiefgang sich außerhalb des Tiefwasserwegs (DW 19m) und des
VTG "At Hatter Barn" halten können. Die dänische Schifffahrtsverwaltung verspricht sich von
der Maßnahme eine Entflechtung von schnellen, großen und kleinen, langsamen Schiffen.
Ziel ist die Beschleunigung des Verkehrs auf diesem gegenwärtig überlasteten Abschnitt der
Route T. Um den Verkehr im VTG klar von demjenigen auf der neu freigegebenen Wasserfläche
abgrenzen zu können, wird südöstlich des VTG eine circa 2 Seemeilen breite Trennzone ein-
gerichtet. In ihr gelten die Beschränkungen der KVR, Regel 10, nach der eine Trennzone nur
beim Queren und zum Ein- oder Auslaufen aus dem VTG sowie zum Fischen befahren werden
darf. Zwei Kartenausschnitte und weitere Informationen können im Internet eingesehen werden. |
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06/2009 |
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Optimierung der Betonnung in der Kieler Innenförde |
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Die Erkennbarkeit des Fahrwasserverlaufs in der Kieler Innenförde wird durch das Auslegen
eines zusätzlichen beleuchteten Tonnenpaares (K 5 und K 6) verbessert. Die beim Arsenal-
hafen und am gegenüber liegendem Westufer ausliegenden Tonnen bilden dann die südliche
Begrenzung des Fahrwassers der Kieler Innenförde, welches dann künftig beim Tonnenpaar
K 5 / K 6 endet. Die weiter südlich an den Dalben der Hörnbrücke befindliche alte Bezeichnung
K 5 und K 6 sowie deren Farbgebung r (rot) / gn (grün) wird entfernt. Der gesamte Bereich süd-
lich der beiden neuen Tonnen ist künftig ein enges Fahrwasser im Sinne von Regel 9 der KVR
Hier findet dann als verkehrsregelnde Vorschrift nur noch die KVR Anwendung. Damit wird den
dort manövrierenden großen Fahrzeugen Vorrang eingeräumt. Fahrzeuge von weniger als 20
Meter Länge, Segelfahrzeuge sowie fischende Fahrzeuge sind dann ausweichpflichtig! Diese
Optimierungsmaßnahme erfolgte in enger Abstimmung mit dem Hafen- und Seemannsamt Kiel
und der WSP Kiel. Die Realisierung erfolgt in der 25. Kalenderwoche durch das WSA Lübeck. |
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06/2009 |
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Belgien verlangt auf Binnenwasserstraßen nicht mehr zwei Funkgeräte |
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Seit Januar 2009 galt auf den belgischen Binnenwasserstraßen eine Vorschrift, nach der alle
Motorfahrzeuge ab 7 Meter Länge gleichzeitig den Verkehrskreis Schiff-Schiff und den Verkehrs-
kreis Nautische Information abhören mussten (der KYCD berichtete). Praktisch bedeutete dies
für alle Eigner größerer Boote, dass sie gezwungen waren, ein zweites Funkgerät anzuschaffen,
da der Dual-Watch-Modus im Binnenschifffahrtsfunk nicht zur Überwachung von zwei Arbeits-
kanälen verwandt werden kann. Der Federale Overheidsdienst Mobiliteit en Vervoer hat jetzt
mitgeteilt, dass die Anwendung der Vorschrift für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge ausgesetzt
wird. Der Entscheidung waren nicht nur Proteste von Wassersportlern vorangegangen, sondern
auch Aktivitäten des deutschen Verkehrsministeriums, das durch die belgische Vorschrift eine
internationale Vereinbarung, die "Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk",
verletzt sah. Die im "Algemeen Politiereglement voor de Scheepvaart op de Binnenwateren"
festgelegte Funkausrüstungspflicht für Fahrzeuge ab 7 Meter Länge bleibt ansonsten weiterhin
bestehen. |
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06/2009 |
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Darßer Ort |
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Der genaue Termin zur Ausbaggerung und Wiederinbetriebnahme des Hafens (siehe unten)
steht immer noch nicht fest. Zuerst muss die Ausschreibung der Arbeiten erfolgen – dies soll
laut dem Verkehrsministerium Mecklenburg-Vorpommern "in Kürze" erfolgen. |
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05/2009 |
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Dänemark beendet Seefunkdienst auf der Kurzwelle |
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Zum 1. Oktober 2009 wird TDC Lyngby Radio seinen Sprechfunkdienst auf der Kurzwelle ein-
stellen. Das Angebot der Dänen für den Weitstreckenverkehr war in den zurückliegenden Jahren
nur noch selten bei Notfällen und für Sicherheitsmeldungen genutzt worden, da inzwischen fast
aller Funkverkehr aus den entsprechenden Seegebieten über Satelliten abgewickelt wird. Die
UKW- und Grenzwellendienste von Lyngby Radio werden unverändert fortgeführt. |
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04/2009 |
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Keine Registrierungspflicht für Sportboote im Seebereich,
Registrierungspflicht auf Binnenwasserstraßen entfällt,
Kennzeichnung wird vereinfacht |
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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hatte am 15.04.2009
insgesamt 24 Verbände und Institutionen zu einer Sitzung geladen, in der über das vorab den
Eingeladenen zur Kenntnis gegebene Eckpunktepapier auf Grundlage des Beschlusses des
Deutschen Bundestages "Attraktivität des Wassertourismus und Wassersports stärken"
diskutiert werden sollte.
Schwerpunkt dieses Eckpunktepapiers des BMVBS war es, die Vorschriften für die Kenn-
zeichnung von Sportbooten, Wassermotorrädern und sonstigen Kleinfahrzeugen im Bereich der
See- und Binnenschifffahrtsstraßen zu vereinfachen.
Von Seiten des KYCD - nur 8 Vertreter der zahlreich geladenen Verbände waren anwesend,
unter ihnen ADAC, Bundesverband Wassersportwirtschaft, DSV, DMYV - nahmen Dr. Joachim
Heße und Bernhard Gierds als stellvertretende Vorsitzende teil.
Dr. Heße und Herr Gierds stellten im Laufe der Sitzung sowohl die Position des KYCD dar, als
auch die Ergebnisse der vom KYCD zu diesem Themenkreis durchgeführten Podiumsdiskussion.
Die Experten aus dem Bereich des Wassersports (u.a. BSU, Versicherer, Ausbilder, Presse,
Vereine) sprachen sich bei der Podiumsdiskussion des KYCD einstimmig gegen eine Registrie-
rungs- und Kennzeichnungspflicht aus - niemand der Beteiligten sah hier eine Notwendigkeit.
Die nachfolgend aufgeführten Vorschläge im Eckpunktepapier des BMVBS wurden von den
Beteiligten in der Sitzung am 15.04. befürwortet und akzeptiert. Der Deutsche Bundestag muss
diese Vorschläge noch annehmen, die Zustimmung gilt jedoch als sicher.
Die wichtigsten Aussagen im Eckpunktepapier sind:
- Abgeschafft werden soll die heute im Binnenbereich für Kleinfahrzeuge bestehende amtliche
Kennzeichenvergabe und Registrierung, mit gleichzeitiger Streichung der "Verordnung über die
Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen".
- Im Seebereich soll die bestehende amtliche Kennzeichenvergabe und die Registrierung für
Wassermotorräder sowie die gesonderte Kennzeichnung von vermieteten Sportbooten
abgeschafft werden.
- Für den See- und Binnenbereich soll eine einheitliche Regelung zur Kennzeichnung von Sport-
booten eingeführt werden, die den schifffahrtspolizeilichen Vollzugsbedürfnissen genügt.
Gekennzeichnet werden sollen hier die privat genutzten Sportboote, Wassermotorräder oder
sonstigen Kleinfahrzeuge mit dem Schiffsnamen und - wenn vorhanden - dem Heimathafen.
Gewerblich vermietete Sportboote sollen mit dem Schiffsnamen, Heimathafen sowie Name und
Anschrift des Eigentümers bzw. Vercharterers gekennzeichnet werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Hinweis im Eckpunktepapier, dass es keine zentrale
Registrierung für den Binnen- und Seebereich geben wird, wie von verschiedenen Verbänden und
Institutionen vor Jahren gefordert. |
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04/2009 |
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10 Jahre GMDSS |
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Im Februar dieses Jahres hatte das GMDSS Verfahren
10-jähriges Jubiläum. Ein Grund für
Dr. Joachim Heße, Stellvertretender Vorsitzender des KYCD
e.V., sowohl ein rückblickendes
Fazit zu ziehen, als auch ein wenig nach vorne zu blicken. |
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04/2009 |
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Irritation unnötig - die Funkfrequenz 121,5 MHz gibt es noch |
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Anfang Februar hat Cospas-Sarsat zwar die Satelliten-Ortung für EPIRB’s und PLB’s auf der
Frequenz 121.5 MHZ eingestellt, das heißt aber nicht, dass es diese Frequenz nicht mehr gibt.
Nach wie vor arbeiten Notfunksender (z.B. in der Secumar-Rettungsweste) auf der Funkfrequenz
121,5 MHz. Hier geht es allerdings nicht um satellitengestützte Ortung, sondern um die Peilung
zum Beispiel durch Seenotrettungskreuzer oder Suchflugzeuge. |
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04/2009 |
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Zufahrt Darßer Ort wird wieder ausgebaggert |
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Am 10. März ging die Havarie eines Motorbootes vor dem geschlossenen Nothafen Darßer Ort
- die Zufahrt ist seit zwei Jahren versandet, der dort eigentlich stationierte Rettungskreuzer der
DGzRS nach Barhöft verlegt - noch Dank der schnellen Hilfe durch die Freiwilligen aus Zingst,
die mit Ihrem Boddenboot per Unimog kamen, noch glimpflich aus. Gut 14 Tage später war das
Glück nicht zur Stelle. Ein Mann starb nach einem Herzinfarkt an Bord eines Angelkutters, der
SAR-Hubschrauber aus Kiel kam zu spät. Hätte ein Seenotrettungskreuzer vom Darßer Ort
starten können, wäre die Hilfe wahrscheinlich noch rechtzeitig gekommen.
Jetzt hat die Landesregierung reagiert und bekannt gegeben, dass bereits im Sommer die Fahr-
rinne zum Nothafen Darßer Ort wieder ausgebaggert und befahrbar sein soll. Nach Aussagen
des Schweriner Verkehrsministeriums sollen die Planungen bereits begonnen haben. |
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04/2009 |
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Anforderungen für Segellehrer werden erleichtert |
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Die tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Annette Faße gab bekannt,
dass anlässlich der Ankündigung des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung, den Paragraf 15 See-Sportbootverordnung zu ändern und damit gewerbliche Aktivitäten in
Strandnähe zu erleichtern, zukünftig in den Küstengewässern generell ein Sportküstenschiffer-
schein (SKS) für alle Personen ausreichend sein wird, die im Rahmen ihrer gewerbsmäßigen
Tätigkeit ein Sportboot führen. Von dieser Änderung werden rund 80 Schulbetriebe an der Nord-
und Ostssee profitieren, deren Ausbilder, die in Strandnähe in den Sportarten Segeln, Wind-
surfen und Kiten ausbilden, keinen Sportseeschifferschein (SSS) mehr benötigen. Eine Ände-
rung bis zum Saisonstart 2009 (April/Mai) ist zeitlich allerdings unmöglich. Daher wird momen-
tan an einer Übergangsregelung gearbeitet. |
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03/2009 |
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Hans-Peter Baum als Vorsitzender wiedergewählt |
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Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des KYCD am 21.03.2009 wurden Hans-Peter Baum
als Vorsitzender und Ulf C. Hermanns-von der Heide als Schatzmeister einstimmig von den
Mitgliedern wiedergewählt. Neu und einstimmig in den Geschäftsführenden Vorstand gewählt
wurde Bernhard Gierds als Stellvertretender Vorsitzender, der Ralph Kemme nachfolgt. Ralph
Kemme war es aus persönlichen Gründen nicht mehr möglich, die umfangreich anstehenden
Arbeiten im Vorstand zeitlich zu bewältigen - er steht dem Club als Fachmann aber weiterhin
zur Verfügung. Der KYCD dankt Ralph Kemme für die viele Arbeit zum Wohle des Clubs in der
Vergangenheit und freut sich auf viele gemeinsame zukünftige Aktivitäten.
Alle Details zur Jahreshauptversammlung sind im Mitgliedsheft 2/2009 dokumentiert, das Ende
Mai an die Mitglieder verschickt wird und dann auch in der Rubrik "Archiv Mitgliedsheft" hier im
Internet einzusehen ist. |
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03/2009 |
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Rückruf von Plastimo Rettungsinseln |
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Im Rahmen einer Routinekontrolle haben Plastimo-Techniker festgestellt, dass bei einer
Rettungsinsel der notwendige Kraftaufwand für die Zündung über den vorgegebenen Richtwerten
lag. Weitergehende Prüfungen an allen Zündeinheiten haben ergeben, dass bei einer Serie von
Rettungsinseln eine Feder im Zündkopf nicht den technischen Anforderungen entsprach. Diese
Feder wird von einer Zulieferfirma hergestellt und kann einen zusätzlichen Widerstand hervor-
rufen und somit das Zünden der Insel erschweren. Auch wenn sich die Rettungsinsel normal
aufbläst, besteht das Risiko, dass eine geschwächte oder verletzte Person nicht mehr in der
Lage ist, die zusätzliche Kraft zur korrekten Zündung der Insel aufzubringen. Betroffen sind
Rettungsinseln, die zwischen dem 23. Mai und dem 30. Oktober 2008 hergestellt wurden.
Plastimo ruft deshalb alle in diesem Zeitraum produzierten Inseln zurück. Kunden können sich
direkt per Mail (rettungsinsel@plastimo.fr) unter Angabe der Seriennummer oder über ein
Onlineformular im Internet bei Plastimo melden. Info:
www.plastimo.com |
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03/2009 |
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Sicherheitswarnung von Hammar |
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Das schwedische Unternehmen CM Hammar AB warnt vor gefälschten Nachbauten ihrer Aus-
löse-Automaten vom Typ „Hammar H 20“. Die Ende 2008 festgestellten und in den Markt
gelangten illegalen Kopien der Hydrostatik Release-Einheit sind nicht sicher, um Rettungs-
westen oder E-Pribs auslösen zu können. Um eine sichere Unterscheidung der Originale von
den Fälschungen zu gewährleisten, rüstet Hammar seit dem 24.02.2009 alle Produkte mit
einem einzigartigen Hologramm-Aufkleber (5 x 10 mm, silber und schwarz, mit sechsstelligem
alphanumerischen Code) auf der Oberseite des Auslöse-Automaten aus, dieser schimmert in
Regenbogenfarben. Wer ganz auf Nummer Sicher gehen möchte, kann die auf seinem Aus-
löse-Automaten aufgedruckte Seriennummer von Hammar überprüfen lassen.
Info:
www.cmhammar.com |
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03/2009 |
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Wehring & Wolfes umgezogen |
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Der Hamburger Versicherungsmakler und KYCD-Partner Wehring & Wolfes ist umgezogen.
Die neue Anschrift ist Wehring & Wolfes GmbH, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg,
Telefon und Fax bleiben unverändert (Tel.: 040 - 87 97 96 90, Fax: 040 - 30 96 78 59).
Aktuell steht jetzt auch die neue Informationsbroschüre (mit interaktivem Antrag, der bequem
direkt am PC ausgefüllt werden kann) zum neuen Versicherungspaket für Charterskipper und
-skipperinnen im Internet (www.wehring-wolfes.de)
als Download zur Verfügung. |
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03/2009 |
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Ende des Notrufsystems auf 121,5 MHz |
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Anfang Februar hat Cospas-Sarsat die Satelliten-Datenverarbeitung auf der Frequenz 121.5 MHz
eingestellt. Alle Skipper, die noch auf dieser Frequenz arbeitende Notrufbaken (EPIRB’s) oder
personenbezogene Baken (PLB’s) besitzen, sollten diese schnellstens durch Systeme er-
setzen, die auf 406 MHZ arbeiten. Info im Internet unter
www.cospas-sarsat.org |
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03/2009 |
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Sperrgebiet vor Schilksee wird aufgehoben |
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Das im letzten Jahr im Zusammenhang mit der Versuchsfläche des Kieler Unternehmens
CRM - Coastal Research & Management für eine Algenzucht zur CO2-Speicherung in der
Kieler Bucht vor Schilksee eingerichtete Sperrgebiet wird wieder aufgehoben, die Algenfarm an
einen anderen Standort (nördlich des Tonnenhofs und südlich des Marinefliegergeschwaders)
verlegt. Nach Einwänden der Segler-Szene und Gesprächen mit Seglerverbänden und dem
Wasser- und Schifffahrtsamt hat CRM auf einen Ausbau der vom Wasser- und Schifffahrtsamt
(WSA) zugewiesenen Fläche verzichtet. Zur Verlegung des Standortes muss die bereits vor
Schilksee verankerte Sperrgebiets-Betonnung verlagert werden. Die im Labor angezüchteten
Algenleinen haben einen "Notplatz" nördlich des Gemeinschaftskraftwerks gefunden.
Aktuelle Info dazu im Internet unter
www.crm-online.de |
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02/2009 |
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Wassertourismus soll besser vermarktet werden |
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Ungeachtet der Haushaltslage - erst vor einigen Wochen ist die geplante Sicherheitskampagne
dem Rotstift zum Opfer gefallen (siehe unten), soll jetzt die Infrastruktur und das Marketing für
den Wassertourismus in Deutschland verbessert werden. Dieses sieht zumindest ein Antrag
von CDU/CSU und SPD vor, den der Bundestag auf Empfehlung des Verkehrsausschusses am
22. Januar angenommen hat.
Nach Angaben des Bundesverbandes Wassersportwirtschaft sind im Binnenland 295.000 Sport-
boote stationiert, weitere 159.000 an der deutschen Ostsee- und Nordseeküste und in deren
Einzugsgebiet. Wassersport sei zu einem Breitensport mit großem Wirtschaftspotenzial gewor-
den, heißt es im Antrag.
Insgesamt zwölf Punkte führt der Antrag auf, die zum Einen bauliche und organisatorische
Details behandeln, zum Anderen deutliche Marketinganstrengungen fordern. So sollen bereits
vorhandene Informationsangebote zu einem bundesweiten Marketingkonzept zusammengeführt
werden. Hierbei ist die Zusammenarbeit mit den Vertretern aus den Bereichen des Wasser-
tourismus sowie des Wassersports zu organisieren. Das bundesweite Marketingkonzept soll
international durch die Deutsche Zentrale für Tourismus, z.B. durch eine entsprechende Werbe-
aktion oder Broschüre, präsentiert werden. Und es sollen die vorhandenen Informationssysteme
wie die Gelbe Welle und das Blaue-Sterne-System (betrifft die Häfen) bundesweit gemeinsam
mit dem Deutschen Tourismusverband konsequent beworben werden. Die Belange der Kanuten,
Ruderer und Segler sollen in die Systeme einbezogen werden. Dabei ist auf ein bundesweites
Informationsangebot für Wassertouristen gemeinsam mit den Verbänden hinzuwirken, um ein
zusammenhängendes, übergreifendes und nutzergerechtes Internetportal zu realisieren.
Insgesamt gesehen, nichts Neues. Viele Elemente dieses Antrags sind seit Jahren in der
Diskussion und in verschiedenen "alten Anträgen" bereits zu finden ohne bislang realisiert zu
werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Antragsteller bereits jetzt die Realisierung auch
dieses aktuellen Antrags nicht besonders hoch einstufen. So heißt es: "Aufforderung an die
Bundesregierung, im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel u.a. den Informationsfluss bezüglich
wassertouristischer Projekte zu den Ländern, Kommunen und Gemeinden sicherzustellen; den
sportbootgerechten und umweltverträglichen Ausbau von Wartestellen sicherzustellen; (etc.) ...". |
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Info Antrag (Link) >> |
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Info Bundesdrucksache (Link) >> |
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02/2009 |
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Sportbootführerscheine sollen modernisiert werden |
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Anlässlich der Eröffnung der 40. Internationalen Bootsausstellung "boot 2009" in Düsseldorf
kündigt Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee eine Modernisierung der Sportbootführer-
scheine an: "Wir wollen das Führerscheinausbildungs- und Prüfungssystem an moderne didak-
tische Anforderungen anpassen und das gesamte System für Sportbootführerscheine entbüro-
kratisieren. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag, den Wassersport auch in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten noch attraktiver zu machen." Ziel der Reform ist die Umstellung der theo-
retischen Prüfung auf ein Multiple-Choice-Verfahren. Die theoretischen Prüfungsinhalte sollen
überarbeitet, praxisferne Wissensfragen entfernt und dafür neue Aspekte, wie zum Beispiel der
Umweltschutz, integriert werden. Der praktische Teil soll ausgebaut werden. "Nur das sichere
Beherrschen von Notsituationen kann Leben retten - nicht nur das eigene, sondern auch das
Dritter", so Tiefensee. Die Prüfungsabnahme für den amtlich anerkannten Sportbootführerschein
erfolgt wie bisher durch die Verbände des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und den
Deutschen Seglerverband (DSV). Die Reform und Umstellung soll bis Ende 2010 in Kraft treten. |
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02/2009 |
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Keine Sicherheitskampagne in der Sportschifffahrt |
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Die Ende 2008 eigentlich bereits beschlossene und von der tourismuspolitischen Sprecherin
der SPD-Bundestagsfraktion, Frau Annette Faße, so angekündigte Durchführung einer Sicher-
heitskampagne unter der Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung (BMVBS) in der Sportschifffahrt wird derzeitig nicht realisiert. Die Parlamentarische
Staatssekretärin beim BMVBS, Frau Karin Roth, teilte jetzt schriftlich mit, "... dass die Finan-
zierung der Sicherheitskampagne in den parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt
keine Berücksichtigung gefunden hat. Dies bedeutet, dass für das Jahr 2009 keine Haushalts-
mittel zur Finanzierung der Kampagne zur Verfügung stehen. Die Kampagne kann daher zur Zeit
nicht verwirklicht werden." Ursprünglich wollte das BMVBS diese Sicherheitskampagne mit bis
zu zweieinhalb Millionen Euro unterstützen. Das BMVBS hofft darauf, dass die Kampagne zu
einem anderen Zeitpunkt durchgeführt werden kann. |
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01/2009 |
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Wissenswertes über Sicherheit an Bord |
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Viel Wissenswertes nicht nur für alle Wassersport-Einsteiger, sondern auch für gestandene
Seefahrer steht in der neuen Info-Broschüre des Fachverbandes Seenot-Rettungsmittel.
Kollektive Rettungsmittel wie Rettungsinseln, aber auch Rettungswesten, Signalmittel, Kälte-
schutzanzüge und Wartung sind die Themen des handlichen Heftes.
Angefordert werden kann das Heft über die Geschäftsstelle des
Fachverband Seenot-Rettungsmittel, Gunther-Plüschow-Straße 8, 50829 Köln.
Tel: 0221/595710, Fax: 02215957110 |
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E-Mail:
info@fsr.de.com |
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Info:
www.fachverband-seenotrettungsmittel.de |
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01/2009 |
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Infoblatt "Sichtzeichen und Schallsignale der KVR und SeeSchStrO" |
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Auf der hanseboot in Hamburg wurde der neue, speziell für Sportbootfahrer konzipierte, Flyer
erstmals präsentiert und am Stand der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
ausgegeben. Wer keinen bekommen hat: jetzt steht das zweiseitige Infoblatt im Internet des
WSV (www.wsa-hamburg.wsv.de, Rubrik "Aktuelles") zum Herunterladen zur Verfügung. |
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Detailinfo (Link) >> |
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12/2008 |
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Forschungsprojekt "Strukturen im Bootsmarkt: Zukünftige Entwicklung des
Bootssports in Deutschland" |
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Im Mai 2008 hatte der Bundesverband Wassersportwirtschaft bei der Forschungsvereinigung der
Sport- und Freizeitschifffahrt, Köln, eine repräsentative Studie zu den Strukturen im deutschen
Bootsmarkt in Auftrag gegeben. 20.000 Wassersporthaushalte in Deutschland wurden darauf-
hin nach ihrem Einstieg in den Bootssport und nach ihren Nutzungsgewohnheiten befragt. Die
Ergebnisse sollen eine zuverlässige Prognose für die zukünftige Entwicklung des Bootssports
in Deutschland erlauben. Die ersten zusammenfassenden Ergebnisse stehen nun zum Down-
load bereit. Der komplette Forschungsbericht wird im Januar 2009 veröffentlicht werden. |
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Detailinfo (Link) >> |
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12/2008 |
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Sportbootführerschein für Kroatien |
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Der Deutsche Motoryachtverband meldet, dass ab der Saison 2009 für Yachten unter kroa-
tischer Flagge - dieses wird in erster Linie wohl die Charterer treffen - ein kroatischer Sport-
bootführerschein erforderlich ist. Da es mit Deutschland zurzeit keine Vereinbarung über die
gegenseitige Anerkennung von Sportbootführerscheinen gibt, werden in der nächsten Saison
die deutschen Führerscheine zum Führen einer kroatischen Yacht nicht anerkannt. Ein kroa-
tischer Befähigungsnachweis soll durch Ablegung einer Prüfung erworben werden können. |
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Detailinfo (Link) >> |
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11/2008 |
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Neuer Service vom BSH |
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Das GeoSeaPortal des BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) ist online. Die
Besonderheit des neuen Portals ist die große Vielfalt angebotener Geodaten aus dem marinen
Bereich. Diese umfassen hydrographische, ozeanographische, chemische, biologische und geologische Daten des
Wasserkörpers und des Meeresbodens - aber auch Angaben zur
Meeresverschmutzung sowie schifffahrtsrelevante
Informationen zur Verkehrsinfrastruktur. |
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Detailinfo (Link) >> |
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09/2008 |
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Malta: Anmeldepflicht |
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Wer einen maltesischen Hafen anlaufen möchte, muss sich entsprechend der neugefassten
"Notices to Mariners" unabhängig von der Schiffsgröße zwei Stunden vor Erreichen der
Ansteuerungstonne des Hafens bei der "Malta Coastal Station" (Malta VTS Kanal 14 oder 16)
oder "Valetta Port Vessel Traffic Service" (Valetta VTS - Kanal 12 oder 16) anmelden. |
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Detailinfo (Link) >> |
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Detailinfo (pdf-Datei) >> |
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09/2008 |
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Einleitungsverbot von Abwässern ab Januar 2009 in den Niederlanden |
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Der Gewässerschutz hat in den Niederlanden einen hohen Stellenwert. Schon seit Jahren gilt
ein generelles Einleitungsverbot von Schiffsabwässern in den niederländischen Gewässern. Nur
für Sportboote gab es bislang eine Ausnahmeregelung. Diese wird jetzt zum 1. Januar 2009
aufgehoben. Nachdem in den letzten Jahren eine Vielzahl von staatlichen Entsorgungsstationen
installiert worden und das Gesetz vorsieht, dass Marinas mit mehr als fünfzig Liegeplätzen eine
Entsorgungsstation bereithalten müssen, gilt jetzt das Einleitungsverbot für alle Schiffe. Aller-
dings gilt im Gegensatz zur Berufsschifffahrt bei Sportbooten das Einleitungsverbot nur für die
Abwässer aus den Toiletten und betrifft alle niederländischen Gewässer bis 12 sm vor der
Küste. |
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09/2008 |
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Infoblatt der Bundesnetzagentur |
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Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - ehe-
malige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post - hat ein Infoblatt herausgegeben,
in dem alles Wissenswerte über die Teilnahme am Seefunk- und Binnenfunkdienst zusammen-
gefasst ist, z.B.:
- Voraussetzung zur Teilnahme am Seefunkdienst
- Wer stellt die Frequenzzuteilungsurkunde aus?
- Welche Seefunkgeräte und -anlagen sind zuteilungsfähig?
- Was beinhaltet eine Frequenzzuteilung?
- Wo sind Anträge erhältlich?
- Wer sind die Ansprechpartner? |
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Download (Link) >> |
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09/2008 |
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Funkzeugnisse: Fahren ja, Funken nein |
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Bußgeldbefreiung nur bei Verstößen gegen die Schiffs-Sicherheits-Verordnung
Zur Aussetzung der Bußgeldbewehrung bei Verstößen gegen die Funkzeugnispflicht hat der
Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. ergänzende Informationen veröffentlicht, die die
ganze Situation deutlicher darstellen. Gemäß Sportseeschifferverordnung (SportSeeSchV)
muss der Führer eines Sportfahrzeuges oder Traditionsschiffes im Besitz eines gültigen
Funkbetriebszeugnisses entsprechend der an Bord vorhandenen funktechnischen Ausrüstung
sein. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Laut Übergangsregelung zieht ein Verstoß
gegen diese Vorschrift erst ab dem 01.01.2010 ein Bußgeld nach sich. Die Bestimmungen der
SportSee- SchV beziehen sich hierbei auf die Ausrüstung des Schiffes mit einer Funkanlage,
nicht auf deren Betrieb. Parallel gilt die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV). Hier bestimmt
der § 13, Absatz 4a, dass am Seefunkdienst nur teilnehmen darf, wer über ein gültiges Funk-
betriebszeugnis verfügt. Diese Vorschrift bezieht sich somit auf die Ausübung des Seefunk-
dienstes. Wer also ohne gültigen Befähigungsnachweis am Seefunkdienst teilnimmt, riskiert ein
Bußgeld nach der SchSV. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass Skipper ohne gültiges Funk-
zeugnis, die eine mit einer funktechnischen Anlage ausgerüstete Charteryacht führen, zwar
gegen die SportSee-SchV verstoßen, bis zum 31.12.2009 aber nicht mit einem Bußgeld belegt
werden. Wird die Funkanlage aber benutzt, droht nach der Schiffssicherheitsverordnung
(SchSV) ein Bußgeld. |
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08/2008 |
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Tanken im Ausland: Geringe Mengen „Roter Diesel“ sind jetzt erlaubt |
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In einigen europäischen Ländern steht zum Betanken von privaten Booten und Yachten nur
unversteuerter, gefärbter Diesel zur Verfügung (z.B. in Norwegen, Irland, Großbritannien, Malta).
Die Einfuhr dieser Kraftstoffe im Tank eines Motorbootes oder einer Segelyacht in die Bundes-
republik Deutschland ist gemäß des sogenannten "Verwendungs- und Verbringungsverbots"
nicht zugelassen und führte in den zurückliegenden Monaten zum Teil zu massiven Problemen
mit den deutschen Zollbehörden in Form von Nachversteuerungen, Auflagen zur Tankreinigung
oder sogar Bußgeld- und Strafverfahren. Das Bundesministerium für Finanzen hat auf diesen Missstand
jetzt reagiert und im Internet ein Schreiben an den Deutschen Motor Yacht Verband
veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass jetzt Ausnahmeregelungen geschaffen wurden, die das
"Verbringen" von geringem Mengen erlauben. |
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Details siehe Schreiben (Link) >> |
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08/2008 |
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Signalpistolen |
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Aus gegebenem Anlass – auch mehrere KYCD-Mitglieder waren von zum Teil drastischen
Kontrollen und darauf folgendem massiven Ärger betroffen – weist der KYCD nochmals darauf
hin, dass mit dem Besitz von Signalpistolen (z.B. Kipplaufwaffe Kaliber 4 / 26,5 mm) ein nicht
unerheblicher Aufwand für Handhabung, Lagerung und Transport einhergehen. Alle Informationen
dazu sind im Mitgliedsheft 3/2008 (siehe Rubrik "Archiv Mitgliedsheft") und im entsprechenden
Infoblatt (siehe Rubrik "Download") veröffentlicht. |
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08/2008 |
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Seefunkzeugnisse:
ADAC und Verbände fordern leichteren Einstieg und mehr Praxisnähe |
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Vorschläge dazu wurden jetzt vom ADAC, Bundesverband Wassersportwirtschaft, Deutschen
Boots- und Schiffbauer-Verband, Deutschen Tourismusverband und dem Verband Deutscher
Wassersport Schulen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter-
breitet. So sollen auf Wunsch der Verbände u.a. die Fragenkataloge der Funkzeugnisse auf die
für die Handhabung des Funkverkehrs notwendigen Fragen begrenzt Werden, es sollen die
theoretischen Prüfungsinhalte erheblich gekürzt werden. Die für den praktischen Betrieb un-
nötigen Fragen sollen wegfallen und darüber hinaus fordern die Verbände zusätzlich zum SRC
die Wiedereinführung eines nationalen Funkbetriebszeugnisses, das Funkverkehr in deutscher
Sprache innerhalb der deutschen Küstengewässer zulassen soll. Die detaillierten Info zu den
hier nur auszugsweise dokumentierten Forderungen der Verbände sind im Mitgliedsheft 3/2008
des KYCD (siehe Rubrik "Archiv Mitgliedsheft") abgedruckt. Kommentar des KYCD: Bereits im
November 2007 hat der geschäftsführende Vorstand des Kreuzer Yacht Club Deutschland e.V.
in einem Gespräch mit Vertretern des Bundesverkehrsministeriums - die Sitzung kam auf Ein-
ladung des Ministeriums zustande - insbesondere auch die jetzt in den Informationen der Ver-
bände geforderten Veränderungen bei den Funkbetriebszeugnissen angesprochen. So forderte
der KYCD u.a. ein Sprechfunkzeugnis, das lediglich auf das deutsche Hoheitsgebiet ausgerich-
tet ist und bei dem es ausreichend ist, dass der Funkverkehr auf Deutsch abgewickelt wird.
Das Bundesverkehrsministerium machte deutlich, dass es nicht erwünscht sei, eine weitere
Zersplitterung der Funkzeugnisse zu fördern. Man möchte an den bestehenden Regelungen
festhalten, da diese international abgestimmt seien und von daher wenig Spielraum besteht,
den Inhalt und Umfang der Prüfungen auf diesem Gebiet zu ändern. Gleichwohl wird man in Zu-
kunft darüber nachdenken, ob die Prüfungsinhalte weiter entfrachtet werden können. Allerdings
könnten frühestens in drei Jahren Entwicklungen und Gedanken zu dem Thema konkretisiert
werden. Bis dahin soll "etwas Ruhe" in die bereits durchgeführten Änderungen kommen, damit
eine Prüfungskontinuität gewährleistet werden kann. Das Protokoll des KYCD-Gespräches im
Verkehrsministerium kann hier im Internet über die Startseite) eingesehen werden. |
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07/2008 |
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Entscheidung der IMO - der Antrag Italiens ist abgelehnt |
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Die International Maritime Organization (IMO) hat auf ihrer Sitzung Anfang Juli den von Italien
im letzten Jahr eingebrachten Antrag auf Änderung der Kollisionsverhütungsregeln („Colregs“)
abgelehnt. Der Antrag Italiens beinhaltete mehrere Punkte zu Lasten der Sportschifffahrt
(„pleasure crafts“). So sollten die Kollisionsverhütungsregeln durch die IMO dahingehend modi-
fiziert werden, dass der Berufsschifffahrt eine generelle Vorfahrt eingeräumt wird und es wurden
Licht- und Schallsignale beim Ankern oder schlechter Sicht sowie Tag- und Nachtsignale zur
Kennzeichnung und Identifikation von Sportbooten gefordert. |
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Stellungnahme des Verkehrsministeriums zum Antrag Italiens bei der IMO bezüglich der
Änderung der Ausweichregeln Berufsschifffahrt / Freizeitschifffahrt |
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Info >>> |
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06/2008 |
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BSU veröffentlicht Jahresbericht 2007 |
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Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) hat am 15. Mai 2008 den Jahresbericht 2007
veröffentlicht.
Im zurückliegenden Jahr 2007 waren erstmalig seit Gründung der Bundesstelle für Seeunfall-
untersuchung (BSU) im Juni 2002 die Unfallmeldungen (Berufs- und Freizeitschifffahrt) rück-
läufig. Von 91 gemeldeten Seeunfällen (2006: 152) fielen 10 (2006: 17) in die Kategorie „Sehr
Schwerer Seeunfall“ mit Todesfolge, Totalverlust oder schwerer Umweltverschmutzung. Insge-
samt kamen 9 Menschen zu Tode, weitere 51 wurden verletzt. Die Unfallquote sowohl an Bord
von Schiffen unter deutscher Flagge als auch innerhalb der deutschen Gewässer lag insgesamt
auf einem erfreulich niedrigen Niveau. Auf Sportfahrzeugen unter deutscher Flagge wurden im
Jahr 2007 insgesamt 22 Unfälle registriert: 9 Seeunfälle, 10 schwere, 3 sehr schwere Unfälle.
Die drei sehr schweren Seeunfälle umfassten zwei Todesfälle aufgrund von Herzversagens sowie
ein ungeklärtes Überbordgehen auf Hoher See. Ein schwerer Seeunfall mit 8 Verletzten ereig-
nete sich darüber hinaus an Bord eines Traditionsschiffes unter niederländischer Flagge im
deutschen Ostsee-Küstenmeer. Bezogen auf Sportboote weist der Bericht keine signifikanten
Unfallhäufigkeiten aus. Neben den zwei Todesfällen mit medizinischer Ursache und dem einen
Todesfall durch ungeklärtes Überbordgehen sind Untergang (1x), Grundberührung (1x), Wasser-
einbruch (1x) und Personenunfall (1x) bei Sportbooten die dargestellten Unfallereignisse. Die
registrierten Verletzungen waren Kopfverletzung (3x), Rauchvergiftung (1x), Schlaganfall (1x) und Verbrennungen
(1x). Der komplette Bericht ist im Internet unter
www.bsu-bund.de einzusehen
und herunterzuladen. |
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05/2008 |
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Balearen: Ankern wird schwieriger |
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Die Regionalregierung der Balearen unternimmt für Mallorca, Menorca, Formentera und Ibiza
erste Schritte gegen die zunehmende Belastung ihrer natürlichen Ressourcen. Ab diesem Jahr
wird freies Ankern in vielen beliebten Buchten nicht mehr möglich bzw. erlaubt sein. Geschützt
werden sollen dadurch die vielfach stark beschädigten Seegraswiesen in den häufig flachen
Buchten. Als Ersatz sollen im Rahmen des Projekts „Life Posidonia“ in den ausgewiesenen
Regionen (Mallorca: Cala Blava, Porto Petro, Punta de l´Avançada, Sa Dragonera/Sant Elm;
Formentera: Caló de s´Oli, s´Espalmador; Menorca: Cala Fornells, Illa d´en Colom/Tamarells;
Ibiza: Ses Salines) rund 400 Muringtonnen ausgelegt werden, an denen die Yachten – in Reih
und Glied – festmachen können. Noch nicht bekannt ist, ob diese Muringtonnen kostenlos zu
nutzen sind oder eine Liegegebühr verlangt wird. Wenn die Muringtonnen besetzt sind, ist ein
Verbleib in der Bucht nicht gestattet, betroffene Skipper müssen abdrehen und sich einen an-
deren Liegeplatz suchen. Detailinfo und Lage der Muringtonnen mit den Angaben zur zulässigen
Yachtgröße sind im Internet unter www.balearslifeposidonia.eu veröffentlicht. Ab Mitte Mai 2008
soll auch eine Vorausbuchung über diese Internetadresse möglich sein. |
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www.balearslifeposidonia.eu >> |
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05/2008 |
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Abfall sammeln an Bord |
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Die Anlage 5, Regel 9, Absatz 1 des MARPOL-Übereinkommens schreibt vor, dass auf jedem
Schiff – auch Sportboote –, das länger als zwölf Meter ist, Aushänge (zweisprachig !) ange-
bracht werden müssen, die Crew und Gäste darüber informieren, wie mit dem Müll an Bord zu
verfahren ist und wo er gesammelt wird. Die Verordnung sollte dringend beachtet werden, da die
Wasserschutzpolizei in der Saison 2008 die Einhaltung kontrollieren will. Der Deutsche Motor-
yachtverband hat sich der Sache nun angenommen und veröffentlicht im Internet die Ergebnisse
seiner Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung. Dem-
nach ist es im Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik Deutschland auf der Ostsee ausrei-
chend, einen vom DMYV erarbeiteten Aufkleber anzubringen. Für die anderen Seegebiete ist
eine Kurzfassung über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Abfallbeseitigung
an Bord) dringend erforderlich. Aufkleber und Kurzfassung sind beim Deutschen Motoryacht-
verband zu beziehen. |
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www.dmyv.de >> |
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04/2008 |
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Grundwortschatz Griechisch, Türkisch und Kroatisch |
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Hans Mühlbauer vom KYCD-Partner DMC Reisen in Friedberg hat im Internet für die beliebten
Segelregionen Griechenland, Türkei und Kroatien als besonderen Downloadservice einen
Grundwortschatz der wichtigsten Begriffe, die Skipper vor Ort brauchen, zusammengestellt. |
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www.dmcreisen.de/Auftritt_neu/links-downloads.asp >> |
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03/2008 |
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Neue Verkehrsregelung auf der Weser bei Bremerhaven |
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Gemäß einer Schifffahrtspolizeilichen Anordnung zur Verkehrsregelung auf der Weser hat im
Bereich von Tonne 51 bis Tonne 61 die drehende, an- und ablegende sowie ein- und auslau-
fende Berufsschifffahrt gegenüber Fahrzeugen von weniger als 20 Metern Länge und allen
Segelfahrzeugen Vorfahrt. Details hierzu finden sich in einem Merkblatt des Wasser- und Schifffahrtsamtes
Bremerhaven. |
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03/2008 |
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Yachtversicherung I - Erweiterter Versicherungsschutz |
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Beim KYCD-Partner Wehring & Wolfes sind jetzt Zusatzkosten bei Personenrettung aus See-
not mitversichert. Bisher herrschte oft Unsicherheit darüber, wie Rettungskosten innerhalb der
Yachtversicherung behandelt werden. Klar ist, dass eine Yacht-Kasko-Versicherung Schäden
am eigenen Boot abdeckt. Beim Yachtversicherungsmakler Wehring & Wolfes sind jetzt auch
Aufwendungen Dritter mitversichert, die im Seenotfall die eigene Rettung durchführen oder unter-
stützen. So z.B., wenn ein Verpflegungsmehraufwand für die Geretteten bis zur Ablieferung im
nächsten Hafen angefallen ist und eingefordert wird. Eine Yacht-Haftpflicht-Versicherung regelt
normalerweise die Kosten der Schäden, die man selbst bei anderen verursacht hat. Jetzt sind
auch die eigenen Kosten, die dem Versicherungsnehmer entstehen, wenn er rettend im See-
notfall eingreift, abgedeckt. Das können wieder Verpflegungskosten sein, aber auch Mehrauf-
wendungen bei Unterbrechung des laufenden Törns, Kurswechsel zum nächsten Hafen, dortige
Hafengebühren und Kosten von Behördenformalitäten, um nur einige Beispiele zu nennen. In
beiden Fällen gilt der Höchstbetrag von 10.000 Euro je Schadenfall. Der Schutz ist verschul-
densunabhängig und wird gewährt, wenn dieses Risiko nicht bereits über einen separaten Ver-
sicherungsvertrag abgedeckt ist. Natürlich verlangt das Gesetz die Hilfeleistung nach Maßgabe
der eigenen Möglichkeiten. Und das Retten bzw. die Unterstützung der Rettung im Seenotfall
ist für jeden Skipper Ehrensache. Da ist es dann aber doch beruhigend zu wissen, dass man
mit seiner W&W Yachtversicherung zumindest gegenüber dem Kostenrisiko beim persönlichen
Retten bzw. Gerettet werden auf der sicheren Seite ist. |
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www.wehring-wolfes.de >> |
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03/2008 |
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Yachtversicherung II - Neuregelung bei grober Fahrlässigkeit |
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Eine der wesentlichen Reformen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) war die Neurege-
lung bei grober Fahrlässigkeit. Bisher konnte bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schaden-
falles die Regulierung von der Versicherung vollständig abgelehnt werden. Die Reform sieht nun
vor, dass die Leistung nur mehr nach dem Grad des Verschuldens gekürzt werden kann (Quo-
tenregelung). Das so genannte "Alles-oder-Nichts-Prinzip" gilt somit nicht mehr. Diese Ver-
besserung gilt laut Gesetz für alle Neuverträge. Die Bestandskunden sollten erst ab 2009 von
dieser Neuregelung profitieren können. Nun hat der Hamburger Yachtversicherungsmakler und
KYCD-Partner Wehring & Wolfes in Verhandlungen mit kooperierenden Versicherern erreicht,
dass im Schadenfall auch für seine Bestandskunden ab 1.1.2008 diese Besserstellung gilt. Um
was geht es? Ein Beispiel aus dem Yachtsport mag es verdeutlichen: Ein Skipper navigiert mit
dem Autopiloten und geht zum Kaffeekochen unter Deck, die Yacht fährt längere Zeit ohne Aus-
guck und verursacht eine Kollision. Die Kaskoversicherung hätte bisher die Schadenregulierung
wegen grober Fahrlässigkeit komplett abgelehnt. Jetzt gilt auch für bestehende Kunden: die
Leistung wird nur nach dem Grad des Verschuldens gekürzt. Dazu Dieter Goebbels, Geschäfts-
führer von W&W: "Wir haben immer schon auf klare und transparente Versicherungsbedingun-
gen für unsere Kunden geachtet. Deshalb haben wir jetzt auch alles darangesetzt, dass unsere
treuen Bestandskunden im Schadenfall gleich gut versichert sind wie unsere Neukunden." |
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www.wehring-wolfes.de >> |
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02/2008 |
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Einreise in die neuen Schengen Staaten Polen, Litauen, Lettland, Estland |
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Die Bundespolizei See hat das Merkblatt "Hinweise zum
Grenzübertritt im Sportbootverkehr"
auf Grund der neuen Staaten, die das Schengen Abkommen anwenden, aktualisiert.
Informiert
wird umfassend zu Reisen, die ausschließlich Häfen der Mitgliedsstaaten umfassen,
die das
Schengenrecht voll anwenden - das sind für den Bereich der Ost- und Nordsee derzeit
Deutschland, alle skandinavischen Staaten, Polen, Litauen, Lettland, Estland, die Niederlande,
Belgien und Frankreich. Hier werden die Ein- und Ausreise als Binnengrenzverkehr gewertet.
Damit muss für diese Reisen keine zugelassene Grenzübergangsstelle mehr angelaufen und
keine Grenzerlaubnis vorgelegt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Kontrollen in
Einzelfällen dennoch erfolgen können. Die Einreise über See mit einem Sportboot in die neuen
Schengen Staaten Polen, Litauen, Lettland und Estland wird dadurch sehr erleichtert, es muss
aber beim ersten Anlaufen ein- und beim Auslaufen entsprechend ausklariert werden. |
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weitere
Info im Internet >> |
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02/2008 |
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Marinanet, das Online-Buchungssystem für Liegeplätze in Kroatien |
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Die Probleme besonders in der Hochsaison einen Liegeplatz in der nächsten (Wunsch-) Marina
zu finden werden deutlich reduziert. Über eine einfache Buchungsmaske lassen sich Hafen,
Yachtgröße, Ankunftszeit und Dauer des Aufenthaltes eingeben. Wer möchte, kann die
Buchung bereits vor Törnbeginn vom Heimat-PC aus erledigen, von Bord aus ist es mit einer
24-stündigen Vorausbuchungszeit möglich (Voraussetzung Bord-PC und Internetverbindung mit
E-Mail). Neben der Buchungsmöglichkeit (Bezahlung per Kreditkarte) sind auf der jeweiligen
Internetseite alle Informationen zur Marina (Serviceeinrichtrungen, Bilder, Hafenillustration)
einzusehen. |
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Info im Internet >> |
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02/2008 |
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Politik nimmt Stellung zur Gesetzesvorlage |
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Bezogen auf den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrs-
rechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht – Drucksache 16/7415" ist in der
54. Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 23. Januar festge-
stellt worden: "… Die in Artikel 1 § 9e enthaltene Regelung begründet keine neuen Kenn-
zeichnungspflichten für Wasserfahrzeuge, und das in der Vorschrift erwähnte Datenmaterial
bezieht sich nur auf bereits vorhandene Fahrzeugdaten". Es wird vom Verkehrsausschuss und
Mitgliedern der Regierungsfraktionen darauf hingewiesen, dass die Gesetzesänderung zwar
Kontrollen und die Erhebung einer Vielzahl von Personendaten zulässt, eine von den See-
seglern befürchtete Kennzeichnungspflicht für Yachten sich daraus aber nicht ableiten ließe. Im
Detail heisst es: "Durch Artikel 1 Nr. 10 des obigen Gesetzentwurfes soll der neu geschaffene
§ 9e in das See-Aufgabengesetz (SeeAufgG) aufgenommen werden. § 9e SeeAufgG ermächtigt
die jeweils zuständigen Stellen, Daten zu erheben, zu deren Abgabe der jeweilige Adressaten-
kreis aufgrund anderweitiger gesetzlicher Grundlagen verpflichtet ist. § 9e SeeAufgG regelt ferner
für die zuständigen Stellen die Voraussetzungen zur Weitergabe von Daten an andere Stellen,
zum Beispiel zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Durch § 9e SeeAufgG wird weder eine Regi-
strierungspflicht noch eine Kennzeichnungspflicht für Sportfahrzeuge im Seebereich eingeführt.
Auch wenn § 9e Absatz 1 Nr. 2 des Entwurfs zukünftig die Erfassung sonstige(r) amtliche(r)
oder amtlich anerkannte(r) Kennzeichen eines Sportfahrzeuges ermöglicht, bezieht sich dies
nur auf die Fälle, in denen aufgrund bereits bestehender spezialgesetzlicher Vorschriften eine
Kennzeichnungspflicht für Sportboote im Seebereich angeordnet worden ist. Zu nennen ist hier
die in Kraft gesetzte Kennzeichnungspflicht in Bezug auf vermietete Sportboote nach der Ver-
ordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Ver-
mietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung). § 9e See-
AufgG steht nicht im Zusammenhang mit der zzt. Diskutierten Einführung einer Kennzeich-
nungspflicht für alle Sportboote im Seebereich. Das BVMBS prüft diese Frage entsprechend des
Beschlusses des Deutschen Bundestages ‚Attraktivität des Wassertourismus und des Wasser-
sports stärken’ (BT-Drs. 16/5416)." Damit ist wohl eindeutig festgestellt und wird so auch von
der Opposition dargestellt, dass dieser Gesetzentwurf nicht die Voraussetzungen schaffen soll
für eine Kennzeichnungs- und/oder Registrierungspflicht, aber dieses Thema "nicht vom Tisch
ist", da dass Ministerium sehr wohl die Registrierung aller Sportboote prüft auf Grund des ent-
sprechenden Beschlusses des Bundestages und dieses dann in eine gesonderte Gesetzes-
vorlage einbringen würde. Der Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. stellt in diesem Zu-
sammenhang fest: "Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung schafft sich
durch dieses Gesetz einen sehr weit gefassten Rahmen an rechtlichen Möglichkeiten zur Daten-
erfassung und zum Datenabgleich, der nachfolgend durch Verordnungen und Verwaltungs-
anweisungen konkretisiert werden kann. Eine Beteiligung der maritimen Wirtschaft im Rahmen
eines Anhörungsverfahrens zu dieser Gesetzesinitiative hat nicht stattgefunden." |
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01/2008 |
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Keine Gebühr mehr für See- und Schiffsfunkstellen in Holland |
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Wie der Abbau von Bürokratie funktioniert, machen die Niederlande vor und schaffen die Gebühr
für den Betrieb von See- und Schiffsfunkstellen ab - eine Maßnahme, die in Deutschland leider
undenkbar ist. In den Niederlanden wird dieser Schritt mit dem unverhältnismäßig hohen Ver-
waltungsaufwand begründet und der Tatsache, dass immer mehr Skipper, obwohl sie eine See-
funkstelle besitzen, aus Kostengründen diese abmelden und auf Mobiltelefone zurückgreifen.
Diesem Trend soll in den Niederlanden entgegenwirkt werden, da bekanntlich das Mobiltelefon
die Funkanlage im Gefahrenfall nicht ersetzen kann. |
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01/2008 |
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Nothafen Darßer Ort soll jetzt doch ausgebaggert werden |
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Unter Nachdem sich die Prerower Bürger gegen den Bau eines Sportboothafens als Ersatz für
den versandeten und geschlossenen Nothafen Darßer Ort ausgesprochen haben, soll jetzt doch
wieder gebaggert werden. Wann der Nothafen Darßer Ort wieder zur Verfügung steht, ist der-
zeitig noch nicht bekannt, es wird davon ausgegangen, dass er im Sommer wieder geöffnet ist.
Die Entscheidung für die erneute Hafennutzung traf der Landtag entgegen vorherigen Plänen
Mitte Dezember auf Antrag der oppositionellen FDP. Sturm gegen diese Entscheidung laufen
die Umwelt- und Naturverbände: der BUND wirft den Regierungsfraktionen von SPD und CDU
im MV-Landtag Wortbruch vor und die, den Nothafen Darßer Ort betreibende, Umweltstiftung
WWF will den Hafen sowieso ganz weghaben und sieht im nahegelegenen Zingst einen guten
Standort für einen neuen Hafen. Wie auch immer das Tauziehen ausgehen wird, die Aus-
baggerung wird das Land Mecklenburg-Vorpommern wohl rund 300.000 Euro kosten. |
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01/2008 |
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Sicherheit an Bord - FSR unterstützt die Aktion der Wasserschutzpolizei |
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Mit dem Projekt "Skippers Sicherheitstipps" will die Wasserschutzpolizei wassersportliche
Basisarbeit leisten - und kann dafür auf die Unterstützung des Fachverband Seenotrettungs-
mittel (FSR) zählen. So ist das Vorhaben angelegt: Erfahrene Polizeibeamte werden Yacht-
clubs, Vereine, Schulen und andere Institutionen besuchen, um dort unter anderem per
Computerpräsentation über das Thema "Sicherheit auf See" Auskunft zu geben. Sie werden
Rettungsmittel vorführen, Fälle des Bundesamtes für Seefalluntersuchung (BSU) besprechen,
Erfahrungen austauschen und Informationsmaterial verteilen. Der FSR und seine Mitglieder
stellen dafür nicht nur BroschürenRettungswesten, samt Auslöseautomaten sowie Pyro-
technik und weitere Rettungsgeräte zum Vorführen zur Verfügung. Als kleines Dankeschön
für die Teilnahme an den Sicherheitstipp- Terminen bekommt jeder Skipper auch einen
schwimmenden Schlüsselanhänger in Form einer Rettungsweste mit auf den Weg - so wird
jedes Mal, wenn der Bootsmotor gestartet wird, das Thema "Sicherheit" auf nette Weise in
Erinnerung gerufen. Ralf-Thomas Rapp, Vorsitzender des FSR, freut sich, dass die Wasser-
schutzpolizei gerade seinen Verband als Partner ausgewählt hat. "Sicherheit ist unser Kern-
thema – da helfen wir gern. Hersteller von Produkten stehen manchmal im Verdacht, nicht
produktneutral genug zu informieren. Bei der Wasserschutzpolizei ist das nicht der Fall. Zudem
trägt ihr großer Erfahrungsschatz mit Unglücken auf See dazu bei, dass ihnen Aufmerksamkeit
geschenkt wird." Polizeikommissar Jochen Haase, Pressesprecher des Wasserschutzpolizei-
Reviers Travemünde, und sein Kollege Günter Herrmann aus Flensburg haben in 2007 eine
Pilotphase erfolgreich absolviert und eine Reihe von Vereinen besucht. Sie werden die
chulungen in 2008 intensivieren. |
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Info im Internet des FSR >> |
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Hinweis:
Die Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und
zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit - auch auf Grund kurzfristig
möglicher Änderungen - kann nicht übernommen werden! |
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