Kreuzer Yacht Club Deutschland e.V.

Hier hat der Club für Sie ausgewählte nautische Informationen und Hinweise sowie allgemeine Info
zusammengestellt - wählen Sie über den Button die Rubrik aus ...






Allgemeine Nachrichten und Informationen

Weitere News und Info finden Sie auch im "Archiv Mitteilungen" >>






01/2012

Führerscheinreform: Ausgang offen

Der Deutsche Bundestag meldete nach der am 18. Januar stattgefundenen Expertenanhörung
zu den von der Regierungskoalition geplanten Veränderungen bei den Sportbootführerscheinen:
"Erleichterungen für Freizeitkapitäne umstritten". Auf Zustimmung und Kritik ist in der Anhörung
des Verkehrsausschusses bei den Sachverständigen die Absicht der Koalition gestoßen, die
Führerscheinregelungen bei der motorisierten Sportbootschifffahrt zu liberalisieren und auf diese
Weise den Tourismus auf dem Wasser zu fördern. Steffen Häbich vom ADAC und Jürgen Tracht
vom Bundesverband Wassersportwirtschaft begrüßten diese Pläne, Bernd Roeder vom Deut-
schen Olympischen Sportbund, Gerhard Philipp Süß vom Deutschen Segler-Verband und
Winfried Lücking vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sind gegen die Veränderungen.
Hans-Joachim Werner von der Wasserschutzpolizei Brandenburg plädierte dafür, die Schwelle
für den Führerscheinerwerb auf zehn PS heraufzusetzen und eine Probezeit von drei oder vier
Jahren einzuführen.

Da völlig offen ist, wie und mit welchem Ergebnis es jetzt weiter geht, mag sich jeder seine
eigene Meinung bilden.

Alle Details zur Expertenanhörung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der "geladenen Sach-
verständigen" gibt es im Internet des Deutschen Bundestages.

Info Deutscher Bundestag >>>


01/2012

Wehring & Wolfes - kostenlose Erhöhung der Haftpflicht-Deckungssummen

Für alle Inhaber einer Yacht-Haftpflichtversicherung über den KYCD-Partner Wehring & Wolfes
gibt es gute Nachrichten: Mit Wirkung vom 01.01.2012 werden alle bestehenden Haftpflicht-
Verträge, die bisher mindestens eine Deckungssumme von drei Millionen Euro aufweisen, auf
eine Deckungssumme von sechs Millionen Euro umgestellt. Diese Summe steht dann pauschal
für Personen- und/oder Sachschäden zur Verfügung. Die Umstellung erfolgt vollkommen kosten-
frei, d.h. der Versicherungsbeitrag bleibt unverändert. Nötig wurde diese Umstellung, da ab Juni
2012 neue Mindestdeckungssummen in Italien erforderlich werden. Dann müssen mindestens
fünf Millionen Euro für Personenschäden zur Verfügung stehen. Wehring & Wolfes Kunden, die
beabsichtigen nach Italien zu reisen, sollten ihre blaue Versicherungskarte daraufhin prüfen, ob
diese den Reisezeitraum bereits abdeckt. Auf Wunsch stellt W&W eine neue Karte mit den
geänderten Summen auf Nachfrage zur Verfügung. Wie gewohnt, erhalten alle Kunden mit der
jährlichen Rechnung auch das blaue Haftpflicht-Zertifikat mit den neuen Deckungssummen.

Bestehende Verträge, die eine Deckungssumme von weniger als drei Millionen Euro aufweisen,
werden künftig auf eine Deckungssumme von drei Millionen erhöht - ebenfalls kostenlos. Inhaber
solcher Verträge sollten sich, um in Italien richtig abgesichert zu sein, ein Angebot zur Um-
stellung auf höhere Deckungssummen unterbreiten lassen.

Für Rückfragen zu diesem Thema oder bei anderen Fragen rund um die Yachtversicherung steht
Wehring & Wolfes gern zur Verfügung.

Tel: 040-87 97 96 95 , E-Mail: info@wehring-wolfes.de

Info Wehring & Wolfes >>>


12/2011

Führerscheinreform: Entscheidung verschoben

Die für den 15. Dezember geplante Entscheidung über den Antrag der Regierungskoalition zur
Liberalisierung des Führerscheinwesens ist verschoben worden. Der Antrag sieht u. a. vor, dass
die Führerscheinfreiheit von bisher 5 auf 15 PS Motorleistung angehoben werden soll, was zu
erheblichen Protesten nicht nur der Verbände DSV und DMYV führte, sondern auch den Ver-
band der Deutschen Sportbootschulen, den Deutschen Olympischen Sportbund und den Bund
für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) auf den Plan rief, die alle vehement gegen
diese Änderung sind. Beschlossen ist jetzt eine Anhörung im Bundestag zum Thema am 18.
Januar 2012, bevor Ende Januar über den Antrag abgestimmt werden soll. Das Bundesministe-
rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Bundesverband Wassersport-
wirtschaft (BVWW) gehen aber davon aus, dass diese Anhörung die geplanten Veränderungen
nicht verhindert, sondern nur um rund einen Monat verzögert. Robert Marx, Präsident des Bun-
desverbandes Wassersportwirtschaft, dazu: "Die geplante Liberalisierung der Führerschein-
pflicht erleichtert den Einstieg in den Bootssport, wirkt für unsere Branche wie ein Konjunktur-
programm, ohne das es den Steuerzahler etwas kostet und beseitigt die Benachteiligung
unseres Wirtschaftsbereiches gegenüber anderen wichtigen Wassersportnationen in Europa".
Der Antrag der Regierungskoalition kann eingesehen werden im Internet des Deutschen Bundestages ...

Direktlink zum Deutschen Bundestag >>>


12/2011

Steuer auf Sportboote in Italien

Ab 1. Mai 2012 sollen alle Yachten ab 10 Meter Länge in Italien steuerpflichtig werden. Das
sieht zumindest das entsprechende Gesetz vor, das die 1. Kammer des italienischen Parla-
ments passiert hat. Das Spannende daran ist, dass nicht nur in Italien registrierte oder statio-
nierte Yachten davon betroffen sind, sondern auch das Befahren der italienischen Gewässer eine
Steuerpflicht begründet - und sei es nur für einen Tag, und unabhängig, ob ein Hafen angelaufen
oder in einer Bucht geankert wird. Wie das ganze Verfahren zur Entrichtung der Steuer geregelt
werden soll, muss noch per Dekret festgelegt werden. Geplant ist wohl auch die Möglichkeit
einer elektronischen Steuerzahlung. Kontrollieren sollen die Entrichtung der Steuern die Hafen-
meister und maritimen Sicherheitskräfte. Aktuell ist vorgesehen, dass für ein Sportboot zwischen
10,01 und 12,00 Meter Länge 5,00 Euro pro Tag zu zahlen ist und diese Steuer in Abhängigkeit
der Länge (z.B.: 14,01 bis 17,00 m = 10,00 Euro/Tag; 24,01 bis 34,00 m = 90 Euro/Tag) auf bis
zu 703,00 Euro pro Tag ansteigt für eine Yacht mit über 64 Meter Länge. Für Segelboote mit
Hilfsmotor soll die Steuer um 50 Prozent ermäßigt werden und auch eine am Baujahr des Bootes
ausgerichtete Ermäßigung ist geplant (15% für 5 Jahre, 30% für 10 Jahre und 45% für 15 Jahre
alte Boote).


12/2011

Pegelonline: Wasserstände per App

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes stellt ab sofort aktuelle Pegeldaten unter
www.pegelonline.wsv.de nicht nur als normale Webseite, sondern optimiert für Smartphones zur
Verfügung. Auf den Seiten werden kostenfrei tagesaktuelle Messwerte der ca. 500 Binnen- und
Küstenpegel der Wasserstraßen des Bundes bereitgestellt. Pegeldaten, Darstellung von Zeit-
reihen sowie eine Kartenansicht können ausgewählt werden. Die Messdaten (z.B. Wasser-
stände) werden mehrfach täglich veröffentlicht und liegen im Bereich der Deutschen Küste sogar
in einer Aktualität von wenigen Minuten vor.

Info www.pegelonline.wsv.de >>>


11/2011

Rückruf für Vorstagbeschläge der Firma Selden

Aufgrund von festgestellten Brüchen in der Schweißnaht einiger Vorstagbeschläge mit der
Art.- Nr. 517-914 (verbaut in den Jahren 2004 bis 2008) bittet Selden alle betroffenen Eigner
sich mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen, um den Austausch koordinieren zu
können. Alle Details zu der Rückrufaktion (inkl. Liste der betroffenen Yachten) hat Selden
im Internet veröffentlicht.

Info www.seldenmast.se >>>


11/2011

Führerscheine: Die neuen Fragebögen gelten ab 1. Mai 2012

Der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium (BMVBS), Klaus-Dieter Scheurle, erklärte,
dass die Prüfungen für den Erwerb der Sportbootführerscheine See und Binnen ab dem 1. Mai
2012 geändert und auf das Antwort-Auswahl-Verfahren (Multiple-Choice-Verfahren) umgestellt
werden. Künftig wird mehr Praxiswissen abgefragt, der theoretische Teil der Prüfung erheblich
gekürzt und die Prüfungsinhalte für den Erwerb der beiden Führerscheine besser aufeinander
abgestimmt. Dieses Konzept eines modularen Systems war vom KYCD zusammen mit ADAC,
BVWW, VDC und anderen Ende letzten Jahres erarbeitet worden.

Die neuen Fragebögen können eingesehen werden im "Elektronischen Wasserstraßen-Infor-
mationsservice (ELWIS) der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Info www.elwis.de >>>


11/2011

Führerscheine: Nach der Reform ist vor der Reform?

Kaum war die Umsetzung der neuen Fragebögen zur Füherscheinprüfung für SBF-See und SBF
Binnen veröffentlicht, wurde bekannt, dass sich die zuständigen Berichterstatter der Regierungs-
parteien, Hans-Werner Kammer (CDU) und Torsten Staffeldt (FDP) auf die "Eckpunkte zur
Reform des Sportbootführerscheins" geeinigt hatten und die Regierungskoalition diese in Form
eines gemeinsamen Antrages noch in diesem Jahr in den Bundestag einbringen will. Es gibt
zwei Ziele: Erhalt der Sicherheit und leichterer Zugang auf das Wasser. Kern ist die Anhebung
der Grenze zur Führerscheinpflicht von fünf PS für alle motorisierten Boote. Damit sollen zu-
künftig insbesondere Einsteiger-Boote mit einer Länge von 8 bis 9 Metern führerscheinfrei sein.
Zusätzlich ist vorgesehen, weitere Gebiete für den Charterschein zu Öffnen und besser mitein-
ander zu vernetzen. Der Antrag kann hier eingesehen werden ...

Direktlink zum Deutschen Bundestag >>>


11/2011

Zwischenbilanz der Seenotretter: 1.958 Einsätze, 1.291 Menschen gerettet

In den ersten zehn Monaten des Jahres 2011 wurden von den Besatzungen der 61 Seenot-
kreuzer und Seenotrettungsboote der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger
(DGzRS) in Nord- und Ostsee 1.958 Einsätze gefahren (2010: 1.891). Dabei wurden
- 53 Menschen aus Seenot gerettet,
- 1.238 Menschen aus drohender Gefahr befreit,
- 383 Mal erkrankte oder verletzte Menschen von Seeschiffen, Inseln oder Halligen zum
  Festland transportiert,
- 58 Schiffe und Boote vor dem Totalverlust bewahrt,
- 896 Hilfeleistungen für Wasserfahrzeuge aller Art erbracht sowie
- 487 Einsatzanläufe und Sicherungsfahrten absolviert.

Info www.seenotretter.de >>>


10/2011

Rettungswesten I: Sicherheitswarnung von CM Hammar

Der Hersteller von hydrostatischen Automatik-Auslösungen für Rettungswesten, Hammar, warnt
vor schadhaften Dichtungsringen Die hydrostatischen Auslöser für Rettungswesten werden direkt
auf dem Schwimmkörper befestigt. Zwischen dem inneren und dem äußeren Teil des Automaten
befindet sich ein in den Schwimmkörper eingeschweißter Dichtungsring, der gewährleistet, dass
das ausströmende Gas vollständig in den Schwimmkörper gelangt. Dieser Dichtring kann bei
Westen, die vor 2006 produziert wurden, porös werden, wenn er längere Zeit starker Feuchtig-
keit ausgesetzt wurde. In diesem Fall kann das Gas an der Verbindungsstelle entweichen, die
Weste wird dann nicht vollständig aufgeblasen. Automatikwesten, die vor dem Jahr 2006 produ-
ziert wurden und mit diesem System ausgerüstet sind, müssen dringend in eine autorisierte
Wartungsstation gegeben werden. Dort wird gegebenenfalls der Schwimmkörper gewechselt,
da sich der Dichtungsring nicht separat wechseln lässt.

Info www.cmhammar.com >>>


10/2011

Rettungswesten 2: Lebensgefahr durch falsche Patronen in Rettungswesten

Techniker eines Mitgliedsunternehmens des Fachverband Seenot-Rettungsmittel e.V. (FSR)
haben an einer Rettungsweste eine hoch gefährliche Entdeckung gemacht. Statt der Original-
Kohlendioxidpatrone eines Herstellers war in die Auslöseautomatik eine Patrone eingeschraubt,
die üblicherweise in Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) verwandt wird. Sie weist einen
gravierenden technischen Unterschied auf, der im Ernstfall eine tödliche Folge haben kann: Die
RWA-Flasche besitzt im Inneren ein Steigrohr. Das hat zur Folge, dass die Flasche hängen
muss, um im Falle der Auslösung ihr Gas abzugeben. Auf den Kopf gestellt, kann Kohlendioxid
aus dieser Patrone rein physikalisch nur über einen sehr langen Zeitraum hinweg entweichen.
Die Original-Patronen von Rettungswestenherstellern haben kein Steigrohr und blasen die
Rettungsweste in Sekundenschnelle auf, sobald sie aktiviert werden.

Info www.fsr.de.com >>>


10/2011

Sie sind in Kraft: Die neuen Fragebögen zur Funkzeugnisprüfung

Zum 01. Oktober 2011 traten die mehrmals verschobenen neuen Fragenkataloge für den Erwerb
der Funkbetriebszeugnisse (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk - UBI -,
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis - SRC -, Allgemeines Funkbetriebszeugnis - LRC -
und Anpassungsprüfung zum Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnis SRC für Inhaber nicht
allgemein anerkannter ausländischer Funkbetriebszeugnisse) in Kraft. Die neuen Fragekataloge
und Durchführungsrichtlinien für Funkbetriebszeugnisse können im Internet beim Elektronischen
Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes eingesehen und heruntergeladen werden.

Info www.elwis.de >>>


07/2011

Rückruf von Löschspray bzw. Löschschaum

Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes warnt die Firma Hago Chemotechnik
GmbH & Co. KG, München, vor möglichen Verpackungsmängeln bei den Produkten GEV
Prevento Löschprofi (Chargen-Nr. 25.10.2014, 26.10.2014 und 27.10.2014) sowie Fireex 600
- Prevento Gel-Löschschaum (Chargen-Nr. 19.01.2015). Die handlichen Dosen wurden zur
Bekämpfung von Entstehungsbränden im privaten Bereich entwickelt, z.B. im Haushalt oder
in der Freizeit. Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Herstellung besteht aufgrund eines Produk-
tionsfehlers beim Lieferanten der Aluminiumdosen die Gefahr einer Undichtigkeit der Dose bis
hin zu einem ruckartigen Abriss der Dosenböden. Verbraucher werden dringend gebeten, die
Dosen nicht mehr zu verwenden, sondern durch stoßweises Aussprühen vollständig zu ent-
leeren, bis die Dosen drucklos sind. Der Inhalt der Dosen ist umweltneutral und kann daher im
Abfluss, Gully, in der Toilette etc. bei gründlichem Nachspülen mit Wasser entsorgt werden.
Betroffen von dieser Vorsichtsmaßnahme sind ausschließlich 600 ml-Dosen mit den genannten
Chargennummern (aufgedruckt auf dem Dosenboden). Die Löschsprays wurden über Baumärkte
sowie im Internet vertrieben. Käufer werden gebeten, sich direkt an den jeweiligen Händler zu
wenden, der die mangelhaften Produkte ersetzt. Weitere Info - auch über Rücksendungs-
möglichkeiten - gibt es im Internet.

Info www.loeschspray-rueckruf.de >>>


07/2011

Rettungsinseln prüfen lassen

Der Bundesverband Wassersport e.V. weist darauf hin, dass gemäß der See-Sportbootverord-
nung - SeeSpbootVO Anlage 1 (zu § 5) für an Bord mitgeführte Rettungsinseln eine Prüfbe-
scheinigung vorgeschrieben ist, die an Bord mitgeführt werden muss. Ein Verstoß gegen diese
Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Der Wartungsvermerk auf der äußeren Hülle der Rettungsinsel dürfte nicht ausreichend sein,
da er weder einheitlich noch amtlich anerkannt ist. Erstmals ist die Wasserschutzpolizei
(Sassnitz) aufgrund eines solchen Verstoßes gegen ein Mitgliedsunternehmen des BVWW
vorgegangen. Es kann vermutet werden, dass dies Schule machen wird. Der BVWW empfiehlt,
das Wartungsunternehmen zu bitten, dass die Prüfbescheinigung in mindestens 2-facher
Ausfertigung ausgestellt wird, um unnötigen Aufwand für die Beglaubigung von Kopien zu
ersparen.

Info www.bvww.org >>>


05/2011

Bootsmotoren und "E10"

Parallel zur vieldiskutierten Autofahrer-Thematik "E10 tanken - ja oder nein?" stellen sich viele
Skipper die Frage: Verträgt mein Benzinmotor "E10"? Der ADAC hat jetzt alles Wissenswerte
zur Verträglichkeit von "E10" für Bootsmotoren zusammengestellt und gibt weitere Tipps zur
und bei Verwendung von "E10". Die Bootsmotorenhersteller, die bereits Angaben zur E10-Ver-
träglichkeit ihrer Modelle veröffentlicht haben (Honda, Evinrude, Yamaha, Mercury, Mariner,
MerCruiser, Volvo Penta, Suzuki), sind in einer Liste zusammengefasst. Bei nicht genannten
Herstellern rät der ADAC davon ab, E10 zu verwenden.

Info www.adac.de >>>


05/2011

BSH: Elbekarten enthalten jetzt auch Strömungsdaten

Aktuelles Kartenmaterial ist für die sprichwörtliche "Handbreit Wasser unter dem Kiel" eine der
wichtigsten Informationsquellen auf See. In den neuen Kartensätzen des BSH wurden zum
Beispiel viele von aktiven Seglern übermittelte Hinweise auf Veränderungen entlang der Deut-
schen Küste und den anschließenden Ästuaren berücksichtigt. Eine bedeutende Neuerung der
BSH-Karten ist die Ausweisung detaillierter Strömungsdaten in der Elbe für insgesamt 32 Posi-
tionen von Cuxhaven bis Finkenwerder. Jedes Blatt der Serie 3010 „Die Elbe bis Hamburg“ ent-
hält jetzt eine Gezeitenstromtabelle mit zwei bis fünf Werten. Außerdem ist die Serie 3012 "Die
Ems von Borkum bis zum Küstenkanal" um das Blatt "Borkum bis Juist" auf neun Blätter erwei-
tert worden. Damit erfolgt der Lückenschluss zwischen diesen Inseln. Dies ermöglicht eine noch
genauere Törnplanung und eine sichere Navigation. Die neuen Kartensätze für die Ostsee ent-
halten aktualisierte Tiefeninformationen vor allem im Bereich der Trave, Warnow und des Greifs-
walder Boddens. Eingearbeitet worden sind außerdem zahlreiche neue sowie aktualisierte
Hafenpläne - unter anderem für die Marinas Wiek, Vitte, Kloster, Gustow, Kröslin und Kamp
bis Karnin.

Info www.bsh.de >>>


03/2011

Rückruf Asteria Rettungswestenlichter

Das Unternehmen SIC Divisione Elettronica S.r.I hat einen Produktrückruf gestartet. Die
Rettungswestenlichter vom Typ "Asteria" entsprechen hinsichtlich ihrer Helligkeit nicht den
Qualitätsvorgaben. Betroffen sind die Produktionschargen 24005902, 24005903, 00401001,
00601005, 3605001 und 36905003. Weitere Informationen erteilt der Hersteller nach E-Mail-
Anfrage an uve-mes@sic-divisione-elettronica.it.


02/2011

Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung - Zuständigkeitsverlust geplant

Das BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) bereitet nach Infor-
mationen des KYCD eine Novellierung des Seeunfalluntersuchungsgesetzes (SUG), der Grund-
lage für die Arbeit der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) vor. Die Änderung des SUG
wurde erforderlich, weil eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Diese
Richtlinie hat das Ziel, die Qualität von Seeunfalluntersuchungen in Europa zu verbessern.
Unfälle von privat genutzten Sportfahrzeugen sind nach der Richtlinie nicht mehr untersuchungs-
pflichtig. Die Richtlinie will einen einheitlichen Mindeststandard setzen, sie lässt ausdrücklich
zu, weiterreichende nationale Untersuchungsaufträge beizubehalten. Von dieser Möglichkeit will
das BMVBS keinen Gebrauch machen. Welche Verbände und Organisationen das Ministerium
zu seinem Entwurf angehört hat, ist nicht bekannt. Der KYCD oder andere Organisationen aus
dem Wassersportbereich, mit denen der Club in Kontakt steht, gehören nicht dazu. In sach-
licher Hinsicht hält der KYCD den Zuständigkeitsverlust der BSU für falsch, da Untersuchungen
der BSU - oder zuvor der Seeämter - immer wieder Sicherheitsdefizite im Wassersport deutlich
gemacht haben. Selbst Unfälle mit mehreren Toten, wie der Untergang der SY Taube vor
Marokko, würden dann nicht mehr untersucht werden. In politischer Hinsicht ist das Vorhaben
zum Bundestagsbeschluss zur Freizeitschifffahrt gegenläufig, da dort eine bessere Dokumenta-
tion und Auswertung von Sportbootunfällen gefordert wird. In verbandspolitischer Hinsicht ist es
ein Warnsignal, dass der KYCD und andere Verbände und Organisationen aus dem Wasser-
sport nicht gehört wurden. Die Gesprächsbereitschaft der letzten Legislaturperiode nimmt deut-
lich ab, und der Wassersport muss darauf achten, seinen Interessen weiterhin Gehör zu ver-
schaffen. Deshalb wird der KYCD unaufgefordert eine schriftliche Stellungnahme an das
BMVBS senden.


02/2011

Offshore-Windparks

Anlässlich der Podiumsdiskussion des KYCD auf der hanseboot 2010 zum Thema Sicherheit
auf See wurde auch über die geplanten Offshore-Windparks in der Nordsee gesprochen. Deut-
lich wurde bei der Diskussion, dass größere Auswirkungen auf die Sicherheit der Schifffahrt zu
erwarten sind als bislang immer dargestellt. So ging man davon aus, dass bei Realisierung aller
Planungen massive Auswirkungen auch unter Sicherheitsgesichtspunkten durch die einge-
grenzten und zum Teil sehr engen Schifffahrtswege zu erwarten sind. Was geplant ist und wie
eng es werden wird, zeigt eine aktuelle Karte (Stand 11.01.2011), die das Bundesamt für See-
schifffahrt und Hydrographie (das BSH entscheidet über die Zulassung von Windenergieanlagen
in weiten Teilen der deutschen Nord- und Ostsee) zu den in der Nordsee geplanten, genehmig-
ten bzw. im Bau befindlichen Offshore-Windparks im Internet veröffentlicht hat. Die Karte kann
eingesehen werden unter dem nachfolgenden Link (Detailansicht "Offshore Windparks". Wer
dann noch zusätzlich die Karte "Gesamte Nordsee, sämtliche Nutzungen und Schutzgebiete"
betrachtet, erkennt schnell, wie eng es in dem Bereich zugeht.

Info www.bsh.de >>>


11/2010

Kompetenz-Zentrum für Bootskriminalität warnt vor internationalen Internetbetrügern
beim Bootskauf

Seit mehreren Wochen häufen sich beim Kompetenz-Zentrum für Bootskriminalität die Anfragen
von Bürgern aus ganz Deutschland zu offensichtlich fiktiven Verkaufsangeboten von Booten auf
den bekannten Internetplattformen. Mit Billigangeboten, die weit unter dem Marktpreis liegen,
werden Interessenten zur Kontaktaufnahme mit dem Anbieter gelockt. Als Standort der Boote
werden zunächst unterschiedliche Städte in Deutschland angegeben. Nach der ersten Kon-
taktaufnahme wird der Interessent allerdings darauf hingewiesen, dass sich das Boot in Eng-
land, meist im Bereich London, befinden soll. Aufgrund des niedrigen Verkaufspreises, der vom
Anbieter durch eine vermeintlich schlüssige Legende erklärt werden kann, sind viele Interessen-
ten bereit, das Boot ungesehen zu kaufen, zumal die Betrüger dazu eine für beide Seiten angeb-
lich sichere Transaktion vorschlagen. Der Interessent wird auf die Internetseite eines "renom-
mierten Transportunternehmens" verwiesen, das den Transport und die vollständige Abwicklung
des Verkaufsgeschäftes übernimmt. Bei Nichtgefallen oder Mängeln am Boot soll die kosten-
neutrale Rücknahme des Bootes über jenes bereits besagte Transportunternehmen erfolgen.
Die Interessenten bekommen zur Legitimierung im Vorfeld Kopien von gefälschten britischen
Reisepässen oder gefälschte britische oder deutsche Bootsregistrierungen vorgelegt. Nach dem
Unterzeichnen der Vertragsvereinbarung wird von den Interessenten verlangt, dass vorab für die
weitere Abwicklung ein Betrag von 3.000 Euro an das Transportunternehmen bezahlt werden
muss, damit die Lieferung erfolgen kann. Nach Überweisung des Betrages erhält der Interessent
einen Kaufvertrag bzw. eine Bestätigung übermittelt, dass der Transport des Bootes veranlasst
ist. Kurze Zeit später erhält der Interessent unter einem Vorwand eine weitere Forderung über
2.700 Euro. Bezahlt er diese nicht, wird ihm mit dem Rücktritt vom Vertrag und mit der Durch-
setzung der vertraglichen Vereinbarungen durch einen Rechtsanwalt gedroht. Bezahlt er auch
die zweite "Forderung", erhält er danach unter einem weiteren Vorwand eine dritte Zahlungsauf-
forderung über 2.700 Euro, usw.

Die Homepage der beauftragten "Transportfirma" sieht auf den ersten Blick seriös und professio-
nell aus. Sie vermittelt den Eindruck, dass es sich um eine englische Seite handelt. In Wahrheit
sind die Seiten aber in Ländern wie Osttimor, Nepal oder Trinidad und Tobago registriert, was
nach der Domainendung "uk" zum Beispiel durch die ergänzenden Länderkennungen "tp", "np"
und "tt" (http://www…....co.uk.tt) erkannt werden kann.

Die in den Angeboten gezeigten Fotos werden regelmäßig aus existenten Verkaufsangeboten
oder Verkaufsprospekten heruntergeladen. Die Beschreibungen werden meist durch Programme
aus dem Internet übersetzt und sind deshalb in Bezug auf Fachausdrücke sehr auffällig, weil
diese nicht dem Sinn entsprechend übersetzt werden können. Die Beschreibungen der Boote
stimmen auch nicht immer mit den Prospektangaben überein.

Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter erfolgt in aller Regel über das Internet durch Kontakt-
formulare oder E-Mail-Adressen, deren Inhaber sich im Nachhinein von der Polizei schwer
recherchieren lassen. Verschiedentlich werden auch Telefonnummern in England angegeben,
die den Anschein eines Festnetzanschlusses vermitteln sollen. In Wirklichkeit handelt es sich
aber um Mobilnummern, deren wirkliche Anschlussinhaber sich nicht in Großbritannien befinden.


9/2010

Kroatien: Ein- und Ausreise mit einer geliehenen Yacht

Der ADAC, Bereich Sportschifffahrt, hat auf seinen Internetseiten einige Informationen bereit-
gestellt, um Schwierigkeiten mit dem Zoll in Kroatien zu vermeiden, wenn das Land mit einem
geliehenen Boot angelaufen wird. Nach einer Anfrage des ADAC beim kroatischen Hauptzollamt
in Zagreb muss demnach der Bootseigner dem Skipper beziehungsweise der Skipperin für das
verliehene Boot zur Vorlage am Grenzübergang eine von einem deutschen Notar beglaubigte
Vollmacht sowie die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland mitgeben.
Ohne diese Papiere ist die Einreise (zollrechtlich: Einfuhr) mit einem geliehenen Sportboot
nach Kroatien nicht möglich. Für Inhaber eines Internationalen Bootsscheins vom ADAC hat
die ADAC-Sportschifffahrt eine Vollmacht erstellt, die die administrativen Vorgänge am kroa-
tischen Grenzübergang erleichtert und bei der Anmeldung des Bootes im Hafenamt vorgelegt
werden kann. Auf den Internetseiten des ADAC kann diese Vollmacht heruntergeladen werden.

Info www.adac.de >>>


7/2010

Rückruf von Navimo "XM"-Rettungsinseln

Aus Sicherheitsgründen ruft Navimo mehrere Typen der chinesischen Rettungsinseln zurück.
Hintergrund ist die Feststellung des Unternehmens, dass einige dieser Rettungsinseln mikro-
feine Leckagen aufweisen können, die Einfluss auf die Schwimmfähigkeit des Produktes haben
könnten. Nach einer gewissen Zeit im Wasser müssten wahrscheinlich die Rettungsinseln
zusätzlich aufgepumpt werden, um optimale Rettungsbedingungen zu erreichen. Die betroffenen
Rettungsinseln sind Ende des Jahres 2006 und zu Beginn des Jahres 2007 gefertigt worden und
zwischen Juni 2006 und Januar 2008 hauptsächlich in Großbritannien auf den Markt gebracht worden.

Die Seriennummern dieser Rettungsinseln bestehen aus einer der folgenden Referenznummer
und zwei Buchstaben sowie Monat und Jahr der Herstellung (53871 XM 4 P liferaft-valise,
53872 XM 4 P liferaft container, 53873 XM 6 P liferaft-valise, 53874 XM 6 P liferaft container,
53875 XM 8 P liferaft-valise, 53876 XM 8 P liferaft container; Beispiel: 53871BE0010

Obwohl kein Unglücksfall bekannt geworden sei, nimmt das Navimo-Management die Angele-
genheit sehr ernst und fühlt sich nicht wohl bei dem Gedanken, dass ein Sicherheitsprodukt
über einen bestimmten Zeitraum hinweg nicht korrekt funktionieren könnte. Die Navimo Gruppe
hat beschlossen, diese möglicherweise undichten Rettungsinseln gratis durch Produkte zu
ersetzen, die in Europa gefertigt wurden.

Kontakt:
Nathalie Le Gall, NAVIMO DISTRIBUTION, Tel + 33 2 97 87 13 15, Fax + 33 2 97 87 36 12

Info www.fachverband-seenotrettungsmittel.de >>>

Info www.navimogroup.com >>>

Info www.xm-yachting.co.uk >>>


6/2010

Kroatien II: Übersicht der gebührenpflichtigen Ankerbuchten

Das Kroatische Ministerium für Seefahrt, Verkehr und Infrastruktur schafft endlich Klarheit und
hat eine Liste der Buchten mit Bojenfeldern (mit Angaben zur Größe des Areals, zur Infrastruk-
tur, zum Pächter und zur Höhe der Gebühren) veröffentlicht, die gebührenpflichtig sind. Obwohl
diese Liste mit "Ankerplätze" bezeichnet ist, bezieht sie sich nur auf die Buchten mit Bojenfel-
der in denen eine Gebühr erhoben wird bzw. erhoben werden darf. In Buchten, die nicht auf
dieser Liste stehen, darf keine Gebühr von den Yachties erhoben werden. Eine kleine Unge-
reimtheit gibt es noch zwischen den beiden verfügbaren Sprachversionen: in der englischen
Liste fehlen gegenüber der kroatischen Fassung die Buchten Cres und Valun - offensichtlich
wird immer noch an der endgültigen Liste "gefeilt". Die komplette Liste in Englisch, nebst
ergänzenden Informationen, kann im Internet des Ministeriums als "Excel-Datei" eingesehen
werden.

Liste einsehen * >>>

Ergänzende Hinweise * >>>


04/2009

10 Jahre GMDSS

Im Februar dieses Jahres hatte das GMDSS Verfahren 10-jähriges Jubiläum. Ein Grund für
Dr. Joachim Heße, Stellvertretender Vorsitzender des KYCD e.V., sowohl ein rückblickendes
Fazit zu ziehen, als auch ein wenig nach vorne zu blicken.

   

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Hinweis:
Die Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und
zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit - auch auf Grund kurzfristig
möglicher Änderungen - kann nicht übernommen werden!